suchenENGLISHKontakt
suchen

Bankenrecht

Zu den Klienten von Wenger & Vieli gehören grosse Schweizer Banken, Privatbanken, Effektenhändler, Derivativhäuser, Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute, Finanzgesellschaften (group treasury), Börsen, wichtige Clearing- und Settlementhäuser, Versicherungsgesellschaften, Fondsleitungen und Vertreter kollektiver Kapitalanlagen sowie andere Finanzintermediäre.

Wenger & Vieli berät diese Institutionen unter anderem in den folgenden Gebieten:

  • Erlangung von Bewilligungen für Banken (und E-banks), Effektenhändler, Clearing- und Settlementhäuser, Derivativhäuser, Mitgliedschaften ausländischer Strombörsen sowie E-Commerce Anmeldungen für den Vertrieb von Finanzinstrumenten;
  • Vertretung vor den Aufsichtsbehörden, insbesondere der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sowie bei Selbstregulierungsorganisationen wie SIX Swiss Exchange;
  • Alle Arten von Bankverträgen wie Kontoeröffnungsunterlagen, Kreditverträge, Master Agreements (ISDA, EFET etc.), Nettingverträge, Cash Pooling, Vermögensverwaltungsverträge, Outsourcing, Garantien etc.;
  • Vertretung von Finanzinstituten vor Gericht, insbesondere vor dem Zürcher Handelsgericht und dem Schweizerischen Bundesgericht sowie vor Schiedsgerichten;
  • Restrukturierung, Zusammenschluss und Liquidation von Finanzinstituten;
  • Vertretung von Klienten gegenüber Regulierungsbehörden wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und gegenüber Strafverfolgungsorganen in Strafverfahren mit wirtschaftsrechtlichem Bezug oder in Verfahren der Rechts- und Amtshilfe an ausländische Behörden;
  • Legal Opinions, insbesondere bezüglich Kapitalmarkttransaktionen.