Wenger & Vieli berät Finanzinstitute, Infrastruktureinrichtungen und Gemeinschaftswerke betreffend Rechtsfragen des Zahlungsverkehrs, des Effektenclearings und der Effektenabwicklung (Settlement) im schweizerischen und europäischen Rahmen.
Die langjährige praktische Erfahrung von Wenger & Vieli deckt folgende Bereiche ab:
- Gründung von Zahlungssystemen, Zentralen Gegenparteien und Verwahrungsstellen (Central Securities Depositories);
- Regulatorische Bewilligung für Zahlungssysteme, Zentrale Gegenparteien und Verwahrungsstellen (Central Securities Depositories);
- Zulassung von Schweizer Finanzinstituten in ausländischen Märkten;
- Vertragsverhandlungen mit Konkurrenten/Infrastrukturenträgern;
- Ausarbeitung der Standardverträge für Zahlungssysteme, Zentrale Gegenparteien und Verwahrungsstellen (Central Securities Depositories);
- Vertretung von Finanzinstituten vor Gericht im Falle fehlerhafter Transaktionen;
- Mitarbeit bei Gesetzgebung im Bereich Zahlungsverkehrsrecht und Wertpapierrecht.