Stiftungen
Wir beraten klassische Stiftungen, Familienstiftungen, gemeinnützige Stiftungen oder Unternehmensstiftungen umfassend in den Bereichen Zivil-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Nebst der juristischen Beratung stellen wir auch Infrastruktur und Geschäftsführung für Stiftungen zur Verfügung und übernehmen Verantwortung als Stiftungsräte.
Wir bieten umfassende Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Gründung von Stiftungen
- Gestaltung von Statuten und Reglementen
- Domizilgewährung und Sekretariatsführung
- Tätigkeit als Stiftungsorgane und Geschäftsführung
- Einholung der Steuerbefreiung und steuerrechtliche Beratung
- Betreuung in aufsichtsrechtlichen Belangen und Verfahren, inklusive Prozessführung