Aktienrechtsrevision:Eine Übersicht
02.03.2023 / Walter Marc
Erfahren Sie mehr zum Thema revidiertes Aktienrecht. Unsere Expertinnen und Experten geben in den beiden untenstehenden Spotlights sowie in der Guideline die wichtigsten Informationen zur Aktienrechtsrevision weiter und verschaffen einen Überblick.
Aktienrechtsrevision (Spotlight - Kurzübersicht)
Während ein Teil der umfassenden Aktienrechtsrevision bereits in Kraft getreten ist, namentlich die Regelungen betreffend die Geschlechterquote und die Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen, tritt nun per 1. Januar 2023 die Aktienrechtsrevision vollständig in Kraft. Vornehmlich relevant sind die grössere Flexibilität des Aktienkapitals und bei der Durchführung der Generalversammlung sowie die Stärkung der Aktionärsrechte. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen in groben Zügen aufgezeigt, wobei der Schwerpunkt auf nicht börsenkotierten Aktiengesellschaften liegt.
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Aktienrechtsrevision (Guideline - Detaillierte Übersicht)
Per 1. Januar 2023 wird die Aktienrechtsrevision in Kraft treten. Der Fokus der Revision wurde auf eine Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen, eine Verbesserung der Corporate Governance sowie die Einführung von elektronischen Mitteln in der Generalversammlung gelegt. Das Sanierungsrecht wurde im Rahmen der Aktienrechtsrevision ebenfalls präzisiert, flexibilisiert und mit neuen Handlungspflichten versehen. Sodann werden die Bestimmungen der VegüV, welche aus der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» hervorging, in das OR überführt. Gewisse Regelungen, insbesondere betreffend die Geschlechterquote und die Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen, sind bereits per 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
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Steuerliche Aspekte der Aktienrechtsrevision
Per 1. Januar 2023 ist die Aktienrechtsrevision in Kraft getreten, welche auch verschiedene steuerliche Fragestellungen mit sich brachte. Im Rahmen dessen veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung das angepasste Kreisschreiben Nr. 29c zum Kapitaleinlageprinzip, womit einige offene Punkte geklärt wurden.
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Aktienrechtsrevision – Ausgewählte (Sanierungs-)Themen in der Praxis
Verwaltungsräte von Gesellschaften in (drohender) finanzieller Schieflage sind daher gut beraten, die Änderungen im Sanierungsrecht genau zu studieren. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht unter Umständen im Zusammenhang mit bestehenden Rangrücktrittsvereinbarungen. Zudem ist bei fehlenden Rangrücktritten neu die strikte 90-Tage-Frist für die aussergerichtliche Sanierung zu beachten.
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