Der steuerfreie Kapitalgewinn - eine unendliche Geschichte

11.04.2024 / Bühlmann Jonas

Der steuerfreie Kapitalgewinn aus Unternehmensverkäufen stellt im Schweizer Steuerrecht ein komplexes Thema dar. Im Grundsatz sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen steuerfrei. Doch die Grenzen zwischen einem steuerfreien Kapitalgewinn und steuerpflichtigem Einkommen sind fliessend und bedürfen einer detaillierten Betrachtung. Barbara Brauchli Rohrer und Jonas Bühlmann haben sich mit den Feinheiten dieser Abgrenzung auseinandergesetzt und diese in der Fachpublikation EXPERT FOCUS (Ausgabe 2024IApril) im Detail erläutert.

Steuerfreie Kapitalgewinne: Ein Privileg mit Ausnahmen

Im Artikel wird hervorgehoben, dass Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sind. Die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Kapitalgewinn und steuerpflichtigem Einkommen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den gemischten Rechtsgeschäften zu widmen. Zudem bedarf es einer genaueren Betrachtung der Konditionen einer künftigen Weiterarbeit des Verkäufers im verkauften Unternehmen, eines möglichen Holdbacks oder einer variablen Kaufpreiskomponente als Earn-out. Zusätzlich muss die Ausgestaltung von Konkurrenzverboten mit grosser Sorgfalt erfolgen, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit: Ein steuerlicher Wegweiser zum Unternehmensverkauf

Um einen steuerfreien Kapitalgewinn zu erzielen, wird die Bedeutung eines proaktiven Ansatzes unterstrichen. Die gründliche Auseinandersetzung mit der Thematik des steuerfreien Kapitalgewinnes dient als wichtiger Leitfaden für all jene, die vor einem Unternehmensverkauf stehen. Der Beitrag im EXPERT FOCUS zeigt auf, wie entscheidend die richtige steuerliche Strukturierung ist, um von einem steuerfreien Kapitalgewinn profitieren zu können. Es wird deutlich, dass eine umsichtige Vorbereitung und die Berücksichtigung spezifischer steuerlicher Aspekte unerlässlich sind, um den steuerlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Zum Gesamtartikel: EXPERT FOCUS, Ausgabe 2024|April

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