09.04.2025 / Deals & Cases
Case: Wenger Vieli vertritt erfolgreich ein französisches Unternehmen bei der Vollstreckung französischer Schadenersatzurteile
Wenger Vieli erwirkte vor dem Kantonsgericht Schwyz einen richtungsweisenden Entscheid zur Vollstreckung französischer Schadenersatzurteile in der Schweiz. Das Gericht bestätigte im Urteil BEK 2024 90 vom 22. Oktober 2024 die Rechtsöffnung für Schadenersatzforderungen, obwohl diese Elemente enthielten, die als punitive damages gelten könnten.
Der Mandantin, einem französischen Unternehmen, wurde in Frankreich Schadenersatz gegen eine schweizerische Aktiengesellschaft zugesprochen. Bei der Vollstreckung in der Schweiz wehrte sich die Schuldnerin mit dem Argument, es handle sich um punitive damages, die gegen den schweizerischen ordre public verstiessen. Das Kantonsgericht Schwyz wies diese Argumente zurück und bestätigte die Vollstreckung der französischen Urteile.
Das Kantonsgericht Schwyz befasste sich eingehend mit der Lehre und kantonalen Rechtsprechung zu punitive damages und dem materiellen ordre public bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, einem Bereich, zu dem es keine bundesgerichtlichen Leitentscheide gibt. Das Kantonsgericht Schwyz ging davon aus, dass die Verbreitung wahrheitswidriger Behauptungen in den Medien bei international tätigen Unternehmen zu einem nennenswerten Imageschaden führten könne. Die Anerkennung und Vollstreckung von in ausländischen Urteilen zugesprochenen Schadenersatzansprüchen wegen Rufschädigung sei erst dann zu verweigern, wenn die pönale Komponente den Schaden klar überwiege. Sei dies nicht offensichtlich, trage der Schuldner die Beweislast, und müsse nicht der Gläubiger Bestand und Höhe des kompensierten Schadens nachweisen. Zahlungen mit Strafcharakter seien zu einem gewissen Grad hinzunehmen und mit dem schweizerischen ordre public vereinbar.
Nachdem die französischen Gerichte die zugesprochenen runden Summen mit dem durch die Verfahren erlittenen Imageschaden und Auslagen begründet hatten, beurteilte das Kantonsgericht Schwyz als weder offensichtlich noch von der Gegenpartei bewiesen, dass die zugesprochenen Summen klar über eine Kompensation hinausgingen. Die von der Gegenpartei erhobene Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts Schwyz bildet die zurzeit umfassendste Urteilsbegründung eines schweizerischen Gerichts zur Anerkennung von punitive damages unter dem Gesichtspunkt des materiellen ordre public und ist damit wegweisend.
Das Team umfasste Peter Hafner (Partner, Litigation) und Manuela Staudenmann (Associate, Litigation).