Zur Person
Michael Huber berät als Fachanwalt SAV Erbrecht seit vielen Jahren Privatklientinnen und Privatklienten bei der Nachlassplanung (Testamente, Erbverträge) und bei unternehmerischen Nachfolgeplanungen. Er nimmt Funktionen als Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Stiftungsrat wahr. Daneben ist Michael Huber Verwaltungsrat in verschiedenen Unternehmen der Finanzindustrie.
Michael Huber führt zudem regelmässig (erbrechtliche) Prozesse.
«Als Jäger weiss ich, dass es auf den ersten Schuss ankommt – eine schnelle Analyse der Situation und entschiedenes Eingreifen prägen auch meine berufliche Tätigkeit.»
Michael Huber spricht deutsch, englisch, französisch und spanisch.